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Wichtige Informationen

Sie können sich mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Fragestellungen an uns wenden, z. B.

  • Lern- und Leistungsstörungen 
  • Schulverweigerung und Schulprobleme 
  • Lese-Rechtschreibstörung, Dyskalkulie
  • ADHS, ADS und Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration 
  • Störungen im sozialen Verhalten 
  • Störungen aus dem autistischen Formenkreis 
  • Entwicklungsstörungen 
  • Emotionale Störungen wie Ängste, Traurigkeit und Depressionen 
  • Einnässen und Einkoten 
  • Essstörungen 
  • Schlafstörungen 
  • Seelisch bedingte körperliche Beschwerden 
  • Ticstörungen 
  • Zwangsstörungen 
  • Psychosen 
  • Persönlichkeitsstörungen 
  • Akute psychische Belastungskrisen

Wir behandeln bis zum 18. Geburtstag, bereits begonnene Behandlungen können bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden.

Die Leistungen unserer Praxis können sowohl von gesetzlich Krankenversicherten als auch von Privatversicherten in Anspruch genommen werden. 

 

Terminvereinbarung: 
Bitte vereinbaren Sie den Erstvorstellungstermin in unserer Praxis immer telefonisch.
Die nächste Möglichkeit zur Vereinbarung eines ersten Termins ist am 09.04.2024 von 9-12 Uhr für Termine im Juni.
Sollten weitere Termine notwendig sein, vereinbaren wir diese in der Regel gleich im Anschluss daran.


Bitte zum Erstgespräch mitbringen:

  • Krankenversichertenkarte Ihres Kindes
  • das gelbe Untersuchungsheft
  • bei Schulkindern: Kopien der letzten 3 Zeugnisse (plus 4.Kl)
  • bei Vorschulkindern: Entwicklungsbericht des Kindergartens
  • Schulhefte, falls Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen bestehen
  • Vorbefunde und Berichte

Darüberhinaus benötigen wir folgende zum Download angebotenen Formulare. 
Bitte bringen Sie diese bereits ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Termin mit. 
Sollte Ihnen das Herunterladen bzw. das Ausdrucken nicht möglich sein, können Sie die Formulare auch in unserer Praxis erhalten.


Anmeldebogen:
Um uns einen fundierten Überblick zu verschaffen,  werden z. B. Angaben zur Vorgeschichte und zur derzeitigen Lebenssituation ihres Kindes erhoben.  

Einverständniserklärung:
Eine Untersuchung beim Kinder- und Jugendpsychiater erfordert die Zustimmung aller Sorgeberechtigen. 
Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Einverständniserklärung und ohne Wissen der Eltern einen ersten Kontakt vereinbaren.

Erklärung SPV:

Diese Erklärung benötigen wir, um eine sozialpsychiatrische Behandlung (Diagnostik, Beratung, evtl. Therapie) durchzuführen. Andernfalls können wir nur ein ärztliches Gespräch anbieten.

Schweigepflichtentbindung:

Diese benötigen wir, sofern ein Austausch mit öffentlichen, pädagogischen oder medizinischen Einrichtungen, wie z. B. dem Kinderarzt notwendig und erwünscht ist.

Ausfallentschädigung:
Wir bitten um Verständnis, dass vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, da wir die Termine kurzfristig nicht wieder vergeben können. Daher müssen wir zu spät abgesagte und versäumte Termine mit einer Ausfallpauschale in Rechnung stellen.

Behandlungskosten:
Die Kosten für Diagnostik und die gängigen Therapieformen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 
Bei Privatversicherten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.
Die Kosten für folgende Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen bei Wunsch privat getragen werden: 

  • Gutachten, Atteste oder ausführliche Berichte für Jugendämter oder für die Schule.
  • Intelligenzdiagnostik bei Verdacht auf Hochbegabung, wenn keine begleitende psychische  Störung oder Verdacht auf eine solche vorliegt.
  • Diagnostik / Therapie bei Leserechtschreibstörungen und Rechenstörungen ohne weitere begleitende psychische Störungen. 

Datenschutz:
Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt.  Alle Mitarbeiter/innen der Praxis unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis dürfen und werden wir keine Informationen und Befunde, z. B. Testergebnisse, weitergeben.